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Der BAYERISCHE LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT) fördert professionelle Tanzprojekte in Bayern
Restmittelvergabe
für Tanzproduktionen in 2019
Antragsfrist
25. Oktober 2019 |
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Ab sofort bis zum 25. Oktober 2019 (Datum des Poststempels) können in Bayern ansässige Choreograf*innen und Veranstalter*innen eine finanzielle Förderung beim BLZT im Rahmen einer Restmittelvergabe für Projekte ab dem 10. November 2019 beantragen.
Der BLZT fördert:
> die Entwicklung und Neuproduktion choreografischer Werke heraus-ragender, bayernweit bedeutender KünstlerInnen
> professionelle zeitgenössische Tanzveranstaltungen und Tanzprojekte
> die künstlerische Weiterbildung auf der Basis nachgewiesener professioneller Arbeit (Stipendium)
Der BLZT versteht sich seit seiner Gründung 1997 als Bindeglied zwischen den Tanzschaffenden, der Kulturpolitik und der Öffentlichkeit in Bayern. Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unterstützt der BLZT bayernweit professionelle Produktionen, Aus- und Weiter-bildungsprojekte, sowie Veranstaltungen im Bereich zeitgenössischer Tanz. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.
Kontakt:
Alejandra Avila-Fischer
Tel 089 189 31 37 14
E-Mail info@blzt.de
www.blzt.de |
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