Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) hat in seiner Delegier-
tenversammlung am 12. Oktober 2022 eine neue Honoraruntergrenze (HUG) für
freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten beschlossen. Nach die-
ser Empfehlung sollen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte mindestens
3.100 Euro im Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 Euro im Monat er-
halten. Die Anpassung der HUG, die bereits seit 2015 vom BFDK veröffentlicht
wird, war mit Beschluss der schrittweisen Tariferhöhung des Normalvertrag (NV)
Bühne ab der Spielzeit 2022/2023 notwendig geworden. Der NV Bühne für die im
Deutschen Bühnenverein organisierten Theater bildet die Grundlage für die Hono-
raruntergrenze.
Pressemeldung BFDK: PM_Neue Honoraruntergrenze