Produktionsunabhängige Förderung im Bereich aktueller Darstellender Kunst
Zielsetzung
Zu den neuen Maßnahmen, die der Stadtrat am 24. Oktober 2018 im Bereich der Förderung aktueller Darstellender Kunst für den Zeitraum 2019 bis 2021 beschlossen hat, gehört auch die Einführung einer produktionsunabhängigen Förderung (Basisförderung). Damit soll für die Münchner Tanz- und Theaterschaffenden
- die Kontinuität der künstlerischen Arbeit jenseits der Produktionsförderung sichergestellt werden
- die Möglichkeit gegeben werden, ihr Repertoire zu reflektieren und in neue Zusammenhänge zu bringen
- eine Verbesserung der Bedingungen erreicht werden, um unter Beibehaltung gewisser eigener Infrastrukturen auch weitere Drittmittel akquirieren zu können.
Kriterien
Antragsberechtigt für die Basisförderung sind Tanz- und Theaterschaffende bzw. Tanz- und Theatergruppen. Auch Kooperationsanträge sind möglich. Folgende Kriterien sind Vorbedingungen der Basisförderung:
- Ihre Arbeit hat bereits eine künstlerische Eigenart gezeigt.
- Ihre bisherigen Projekte sind auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen.
- Ihr Arbeitsschwerpunkt ist in München.
Mehr Infos unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kulturreferat/Theater/Basisfoerderung.html