Internationale Künstlergruppen können sich um Stipendien für die Produktion von Tanz-, Theater- und Performance-Projekten bis zu maximal drei Wochen bewerben. Schloss Bröllin bietet mehrere Tanzstudios, Produktions- und Seminarräume sowie einen großen Außenbereich – zum Proben, Experimentieren, oder Trainieren in ruhiger und kreativer Atmosphäre. Das Residenzprogramm auf Schloss Bröllin ermöglicht Ensembles und Gruppen, deren Mitglieder aus verschiedenen Orten/Ländern kommen, eine konzentrierte Produktionsphase. Während des Aufenthaltes werden entsprechende Arbeitsräume, Unterbringung und Verpflegung zur Verfügung gestellt.

Kontakt & Info: Katharina Husemann residenz(at)broellin(dot)de.
Auf Schloss Bröllin zu erreichen unter +49 (0) 39747-565021 oder im berliner Büro K-Salon +49 (0) 30-44055566

Mehr Informationen gibt es hier: http://www.broellin.de/index.php/de/theme-features/produktionsstipendien

Richtlinien

Professionelle Künstlergruppen aus dem In- und Ausland können sich um Stipendien für die Produktion von Tanz-, Theater- und Performance-Projekten bis zu maximal drei Wochen bewerben.

  • Es werden Projekte aus der darstellenden Kunst gefördert.
  • Das Programm steht Künstlerinnen und Künstlern aus allen Teilen der Welt offen.
  • Vorrangig werden Gruppen oder Kooperationen unterstützt.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits eigene Projekte realisiert haben.
  • Es kann sich bei dem vorgeschlagenen Projekt um eine Neuproduktion als auch um eine Wiederaufnahme handeln.
  • Abgelehnte Bewerbungen aus dem Vorjahr können aktualisiert erneut eingereicht werden.
  • Für bereits über schloss bröllin e.V. geförderte Künstlergruppen gilt in der Regel eine Bewerbungspause von zwei Jahren.
  • Eine eingeladene Produktion wird als Nachwuchsförderung berücksichtigt werden.
  • Eine der eingeladenen Produktion sollte sich auf die Region beziehen und/oder die Bevölkerung in ihr Projekt einbeziehen.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist eine professionelle Arbeitsweise und eine erkennbare künstlerische Idee mit einem eigenwilligen, interessanten Ansatz der Umsetzung.
  • Da diese Förderung nur den Probenaufenthalt beinhaltet, müssen, vor der Berwerbung, zusätzliche Fördermittel für das Gesamtprojekt angefragt worden sein und in dem beigelegten / angehängten Finanzplan erscheinen.
  • Potenzielle Aufführungsorte und reelle Partnerschaften für eingereichte Projekte sind unabdinglich.
  • Die geförderten Gruppen erklären sich bereit am Ende des Residenzaufenthaltes eine Werkstattpräsentation auf Schloss Bröllin öffentlich vorzustellen.
  • Residenzgruppen verpflichten sich, den schloss bröllin e.V. sowie das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg Vorpommern in allen Veröffentlichungen die das geförderte Projekt betreffen, zu benennen.
  • Die geförderten Gruppen bestätigen die Termine ihres Aufenthaltes auf Schloss Bröllin bis zum 15. Mai. Terminänderungen können abgesprochen werden, der Verein garantiert in diesem Fall jedoch nicht für Räume und Technik. Sollte bis zum 20. Mai kein anderer Termin für die Residenz gefunden werden geht die Förderung an ein Projekt auf der Warteliste.

Die Förderung durch das Residenzrogramm auf Schloss Bröllin beinhaltet:

  • Arbeitsräume/Studios und vorhandene Technik
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer (bei Einzelzimmern wird ein Aufschlag erhoben)
  • Verpflegung der Künstlergruppe (Frühstück, Mittag-und Abendessen)
  • Fahrtkostenrückerstattung innerhalb Deutschlands

Das Kuratorium / schloss bröllin e.V. behalten sich vor, in bestimmten Fällen auch Residenzen mit einem eingeschränkten Etat anzubieten, z.B. ohne Fahrtkostenrückerstattung oder mit einer verkürzten Residenzzeit.

Über das Residenzprogramm hinaus ist es möglich, in Verbindung mit dem schloss bröllin e.V., zusätzliche Projektmittel zu beantragen. Auch kann Hilfestellung bei der Akquisition von weiteren Produktionszuschüssen und Auftritts-Möglichkeiten angeboten werden. Die Konditionen für diese Leistungen werden im Vorfeld gesondert verhandelt. Die Beratung erfolgt durch Katharina Husemann – schloss bröllin e.V.

Bis zum 31. Juli bitte folgende Unterlagen einreichen:

  1. Das ausgefüllte Bewerbungsformular als E-Mail an residenz@broellin.de senden
  2. Motivationsschreiben aus dem das Interesse und die Erwartung an den Residenzaufenthalt hervorgehen. (Max. eine DINA4 Seite)
  3. Projektbeschreibung
  4. Realistischer Finanzierungsplan, der einen Eindruck über die Projektplanung vermittelt. (Der Residenzaufenthalt auf Schloss Bröllin braucht darin nicht vorzukommen.)
  5. Künstlerinnen-, Künstler-, Gruppeninformationen online mit links zu Presse und Video.

Zeitplan (Änderungen vorbehalten): Ende September – Ende Oktober: Die Ergebnisse der Beratungs- und Entscheidungsrunde werden mitgeteilt.
März: Verbindliche Zusagen sind erst ab Eingang des Zuwendungsbescheids des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern möglich.